Antwort 30.12.2025 von Ralf Witzel FDP
Ukrainische Führerscheine dürfen in Deutschland grundsätzlich während des vorübergehenden Schutzes genutzt werden.
Ukrainische Führerscheine dürfen in Deutschland grundsätzlich während des vorübergehenden Schutzes genutzt werden.
Ein „nicht assimilierter Mitbürger“ passt sich nicht an. Pauschale Gruppen lassen sich nicht benennen; stets ist der Einzelfall entscheidend.