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(...) Sie haben da etwas grundsätzlich mißverstanden. Die Verfassungswidrigkeit einer Verpflichtung kann sich nicht nur aus ihrem Inhalt ergeben, sondern auch aus ihrer Form. Nicht die Zugangssperren an sich sind verfassungsrechtlich bedenklich, sondern ihre Festlegung in Vertragsform. (...)
(...) Insofern halte ich es für falsch, hier von einem Überwachungswunsch zu sprechen. Denn das Internet ist ein Raum der viele neue Freiheiten bietet, er darf aber nicht zu einem rechtsfreien Raum werden. Wichtig ist dabei, dass wir die Frage von Sicherheit und Freiheit bzw. (...)
(...) Gerade große Koalitionen neigen häufig dazu, mit ihrer Mehrheit die nötigen Rechte der kleineren Fraktion zu beschneiden. Man nennt das auch Arroganz der Macht. (...)
(...) der Wunsch und die Bereitschaft der Bevölkerung, sich aktiv für das Gemeinwesen einzusetzen und an seiner Ausgestaltung mitzuwirken, gebieten es, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie um direkte Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger zu ergänzen. Auf diese Weise gewinnt das Volk als Träger der Staatsgewalt über die Teilnahme an Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung und staatliche Entscheidungen. (...)