
Antwort 08.01.2026 von Sandra Carstensen CDU
Grundsätzlich gibt es für mich allerdings keinen Anlass, an der Rechtmäßigkeit der Wahl und ihrer Überprüfungsmechanismen zu zweifeln.

Grundsätzlich gibt es für mich allerdings keinen Anlass, an der Rechtmäßigkeit der Wahl und ihrer Überprüfungsmechanismen zu zweifeln.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt auf die strikte Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren bei Wahlen. Entscheidungen über eine mögliche Neuauszählung von Stimmen fallen dabei in den gesetzlich geregelten Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens.
Neuauszählung steht nicht im Raum und wäre Bundessache