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Sehr geehrter Herr Bruns,
(...) Neben mehr Prävention, mehr Transparenz, mehr Datensicherheit und besseren Sanktionsmöglichkeiten müssen wir jedoch auch die Menschen darüber aufklären, was mit ihren freiwillig herausgegeben Daten passieren kann. Denn die einfachste Lösung, den sogenannten „Datenklau“ zu verhindern, liegt in der Vorsichtigkeit und Sparsamkeit der Verbraucher bei der Herausgabe persönlicher Daten. (...)
(...) Zusätzlich zu einer weiterreichenden gesetzlichen Regelung kann der Schutz vor Datenmissbrauch auch durch ein größeres Datenschutzbewusstsein in der Bevölkerung verbessert werden. Datensparsamkeit ist der beste Datenschutz. Generell ist es empfehlenswert, so wenig Daten wie möglich preiszugeben und möglichst keine Geschäfte abzuschließen, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen. (...)
(...) Allgemein gilt: Kosten von Mahnschreiben sind als Verzögerungsschaden dann erstattungsfähig, wenn nach Eintritt des Verzugs gemahnt wurde und die Mahnung eine zweckentsprechende Maßnahme der Rechtsverfolgung ist. Die Kosten der Erstmahnung, die den Verzug überhaupt erst begründet, können nicht verlangt werden. Allerdings kann man auch ohne Mahnung in Verzug geraten. (...)
(...) Im privatwirtschaftlichen Bereich sieht das offenbar ganz anders aus. Ich trete deshalb für eine realistische Bestandsaufnahme der Qualität des Datenschutzes und der Datensicherheit im Bereich der Wirtschaft ein. Gesetzesänderungen schließe ich nicht aus. (...)