(...) Wir halten die Konzentration auf die Frage der Wahlfreiheit für unzureichend, weil die Kreditnehmerinnen und –nehmer bei dem existierenden Machtgefälle zwischen Banken und Kundschaft am Markt kaum Alternativen mit besseren Konditionen finden werden. Zudem ist die „Bestrafung“ mit höheren Zinsen völlig unangemessen, weil letztere nicht für zweifelhafte Praktiken der Finanzmarktakteure in Haftung genommen werden können. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) vom Handel mit Strom und Gas ("Entflechtung"). Dadurch soll in der Tat die Marktmacht der Energiekartelle verringert und mehr Wettbewerb ermöglicht werden. Das könnte dazu führen, daß auch die Energiepreise im Interesse der Verbraucher sinken. (...)
(...) Da viele Kommunen sich mit diesem Thema beschäftigen, gibt es bereits Finanzdienstleister, die sich speziell auf die Finanzierung von Netzerwerb spezialisiert haben. Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Partner aus dem Bereich der öffentlichen Unternehmen zu gewinnen, was ja Sinn eines Stadtwerkes ist. (...) Dass ein Stadtwerk gut und für die VerbraucherInnen preisgünstig arbeiten kann, beweist München. (...)
(...) Ebenso existieren in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nationale Rinderdatenbanken, so dass jedes Rind in Europa registriert ist. (...) Das neugeborene Kalb ist spätestens sieben Tage nach der Geburt mit zwei identischen Ohrmarken zu kennzeichnen, die in Deutschland mit dem Länderkürzel "DE-" beginnen und lebenslang getragen werden müssen. (...) Dies erübrigt sich nur in dem besonderen Fall, wenn die Tiere in dem eingeführten Mitgliedsstaat nur wenige Tage später geschlachtet werden. (...)
(...) Der Gesetzentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz enthält einen Prüfauftrag zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen. (...) Januar 2008 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Risikobegrenzungsgesetz eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchführen, in der Fragen rund um einen besseren Schutz und verbesserte Informationen der Kreditnehmer diskutiert werden. (...)
(...) Der Sicherungsvertrag zwischen Bank und Kreditnehmer, der eine vorzeitige Verwertung üblicherweise verhindert, gilt nicht im Verhältnis zwischen Investor und Kreditnehmer. Wenn man über eine Schließung dieser Gesetzeslücke diskutiert, muss man allerdings bedenken, dass die Grundschuld ursprünglich als Pendant zur Hypothek umlauffähiger ausgestaltet wurde. Eine Gesetzesänderung würde also dazu führen, dass die Grundschuld in gewisser Weise der Hypothek angeglichen wird. (...)