Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
In dieser Form gefährdet das Gesetz die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen
Eine verantwortungsvolle Finanzpolitik trägt dafür Sorge, die Übertragung von finanziellen Altlasten an nachfolgende Generationen zu vermeiden.
Ich lehnt es entschieden ab, dass der Rotstift an die ambulante psychotherapeutische Versorgung gelegt werden soll und fordere ein Umdenken.