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Nach Auskunft der Verwaltung der Stadt Braunschweig war eine Ausschreibung nicht erforderlich, da der Grundstückswert von einem qualifizierten Sachverständigen gemäß den einschlägigen Bestimmungen ermittelt worden ist.
Sehr geehrter Herr Stelter,
Hallo Herr Pröhl!
Besten Dank für Ihre Frage, die ich erst jetzt beantworte, da wir keinen professionellen Parteiapparat zur Verfügung haben, sondern mit mehreren Gruppen im Bundesgebiet erst im Aufbau sind.
Sehr geehrter Herr Pröhl,