Antwort 07.10.2025 von Inge Gräßle CDU
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.
Die Entscheidung, bei der Strombedarfsprognose bis 2030 die niedrigste Annahme von rund 600 TWh zugrunde zu legen, ist aus Sicht der Grünen ein schwerer Fehler.
Es ist sehr zu begrüßen, dass Wirtschaftsministerin Reiche den weiteren Weg der Energiewende aufgrund aktueller Daten neu justiert und im Zusammenwirken mit der Bundesnetzagentur und der Wissenschaft einen Abgleich bisheriger Planungen vorgenommen hat