Antwort 28.09.2026 von Benjamin Bauer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In Baden-Württemberg ist die Frage, ob Gaststätten von ihren Gäst*innen für die Nutzung der Toiletten eine Gebühr verlangen dürfen, gesetzlich nicht geregelt.
In Baden-Württemberg ist die Frage, ob Gaststätten von ihren Gäst*innen für die Nutzung der Toiletten eine Gebühr verlangen dürfen, gesetzlich nicht geregelt.

Ein Parteiverbot bleibt die äußerste Maßnahme einer wehrhaften Demokratie und wird die notwendige politische Auseinandersetzung nicht ersetzen.