Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
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Antwort 10.10.2022 von Martin Bachhuber CSU
Aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom wird grundsätzlich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert: Der Anlagenbetreiber hat gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch. „Anlagenbetreiber“ ist, wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nutzt.
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort 21.11.2022 von Martin Bachhuber CSU
Ein Blick in den Windatlas genügt, um festzustellen, dass wir im Alpenvorraum einfach zu wenig Wind haben, den es aber einfach braucht, um Windräder auch im Sinne der Energiewirtschaft rentierlich betreiben zu können.
Antwort 04.10.2022 von Georg Winter CSU
Gerne füge ich Ihnen den Beschluss des Ministerrats zum Energieplan 2030 bei, der aufzeigt, woher künftig der Strom in Bayern kommen soll.