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Daher stehen wir auch mit den Krankenkassen im Gespräch, die für Post- und Long-COVID geschaffenen Versorgungsstrukturen weiter zu erhalten und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu optimieren
Nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes, in welcher die Ansprüche auf (kostenfreie) Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 geregelt sind, gibt es ganz grundsätzlich verschiedene Anbieter von Testungen.
SARS-CoV-2 zirkuliert weiterhin in erheblichem Maße in der Bevölkerung.