Da es immer noch Vorschrift ist, dass man Krankenbesuche nur mit einem maximal 24 Stunden alten Test machen darf, frage ich sie, warum Testzentren wochenends geschlossen sind?

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Klaus Holetschek
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Frage von Klaus M. •

Da es immer noch Vorschrift ist, dass man Krankenbesuche nur mit einem maximal 24 Stunden alten Test machen darf, frage ich sie, warum Testzentren wochenends geschlossen sind?

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Sehr geehrter Herr M.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da es sich unserer Kenntnis entzieht, von welcher konkreten Teststelle Sie sprechen, können wir Ihnen in der Sache leider nur allgemeine Ausführungen zukommen lassen:

 

Nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes, in welcher die Ansprüche auf (kostenfreie) Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 geregelt sind, gibt es ganz grundsätzlich verschiedene Anbieter von Testungen. Diese sind insbesondere die lokalen Testzentren des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, private Teststellen sowie Arztpraxen, Apotheken und Rettungs- und Hilfsorganisationen (die letzten drei Genannten nur, sofern diese Testungen nach der TestV anbieten).

 

Aufgrund der vorgenannten Vielfalt und unter Berücksichtigung regionale Unterschiede kann keine generelle Aussage über die Öffnungszeiten von Teststellen getroffen werden. Vielmehr variieren diese im Einzelfall, dies auch unter Berücksichtigung der Nachfrage und des Aspekts des wirtschaftlichen Arbeitens. Ganz generell sind uns aber einige Teststellen bekannt, die auch - zumindest eingeschränkt - an Wochenenden Testungen anbieten.

 

Um in Ihrem speziellen Einzelfall eine solche Teststelle zu finden, legen wir Ihnen die unter https://map.schnelltestportal.de/ abrufbare CWA-Schnellteststellensuche ans Herz. Mit dieser können Sie in Ihrer Region gezielt nach Teststellen suchen und nach den in der Regel angegebenen Öffnungszeiten wunschgemäß auswählen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Klaus Holetschek 

Mitglied des bayerischen Landtages 

Staatsminister 

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