Antwort 10.02.2025 von Gollaleh Ahmadi BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz einer anhängigen einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht wirft erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf
Die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz einer anhängigen einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht wirft erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf
Wir befürworten die neue digitale Antragstellung, setzen uns allerdings weiterhin dafür ein, dass auch die älteren Anträge schnell bearbeitet werden.
Wir arbeiten weiterhin mit Nachdruck daran, dass sich die Zustände im LEA verbessern.
