Fragen und Antworten
Im Land Berlin gibt es m.E. keine Kürzungen, aber ein neues Abrechnungsmodell. Dieses war wohl dazu gedacht, aufgrund der stark angestiegenen Ausgaben in diesem Bereich eine bessere Ausgabenkontrolle zu erreichen.
Vermutlich wird sich bei vielen Menschen auch gar nicht so viel ändern, da meines Wissens arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Regelungen vorgehen und dort die bisherigen Regelungen, ab wann ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, weiterhin gelten.
Ich verweise auf meine Antwort zu der zuerst eingegangenen Frage.
Soweit ich es richtig verstanden habe, sollen gerade diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, länger zu arbeiten, beim Zeitpunkt des möglichen Renteneintritts besonders berücksichtigt werden.
Abstimmverhalten
Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin
Drittes Nachtragshaushaltsgesetz
Entlassung des Berliner Senators Andreas Geisel
Bekenntnis zum Neutralitätsgebot an öffentlichen Schulen
Über Christian Zander
Christian Zander schreibt über sich selbst:

1978 geboren in Berlin
verheiratet, 1 Tochter
Beruf:
Studium der Rechtswissenschaften an der HU Berlin
2. Staatsexamen 2006
seit 2006 selbständiger Rechtsanwalt
Politik:
seit 1997 Mitglied der CDU
1999- 3.1.2021 Bezirksverordneter
2006 - 31.12.2020 Geschäftsführer der CDU-Fraktion in der BVV Tempelhof-Schöneberg
seit 4.1.2021 Mitglied des Abgeordnetenhauses