Im Land Berlin gibt es m.E. keine Kürzungen, aber ein neues Abrechnungsmodell. Dieses war wohl dazu gedacht, aufgrund der stark angestiegenen Ausgaben in diesem Bereich eine bessere Ausgabenkontrolle zu erreichen.
Vermutlich wird sich bei vielen Menschen auch gar nicht so viel ändern, da meines Wissens arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Regelungen vorgehen und dort die bisherigen Regelungen, ab wann ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, weiterhin gelten.
Ich verweise auf meine Antwort zu der zuerst eingegangenen Frage.
Soweit ich es richtig verstanden habe, sollen gerade diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, länger zu arbeiten, beim Zeitpunkt des möglichen Renteneintritts besonders berücksichtigt werden.
Die beiden von Ihnen geäußerten Kritikpunkte habe ich bereits - gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der CDU aus anderen Landtagsfraktionen - an die Bundesebene adressiert.
Dies ist aber noch im Klärungsprozess und wird erst mit Beschluss über den Doppelhaushalt 2026/27 im Dezember feststehen.
