Wie berücksichtigen Sie bei einer AU ab dem 1. Tag Menschen, die krankheitsbedingt keine Arztpraxis aufsuchen können?
Sehr geehrte Frau H.,
zunächst möchte ich klarstellen, dass dies ein Thema ist, welches auf Bundesebene diskutiert und nicht im Land Berlin, in dem ich Mitglied des Abgeordnetenhauses bin.
Wie zu hören ist, soll vermieden werden, dass Menschen nicht in die Arztpraxis müssen, wenn sie diese krankheitsbedingt nicht aufsuchen können.
Vermutlich wird sich bei vielen Menschen auch gar nicht so viel ändern, da meines Wissens arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Regelungen vorgehen und dort die bisherigen Regelungen, ab wann ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, weiterhin gelten.
Unabhängig davon sehe ich persönlich diese diskutierte Änderung skeptisch.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Zander
