Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Josephine Ortleb
Antwort von Josephine Ortleb
SPD
• 22.12.2021

Dagegen sind jedoch Lebensbereiche ausgenommen, die unmittelbar den Grundbedürfnissen dienen, also z.B. der Gang zum Lebensmittelgeschäft, wofür es keinen Schnelltest bedarf. Damit haben die Bürger:innen freie Entscheidungsmöglichkeiten.

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
• 22.11.2021

Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).

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