Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Wir Freie Demokraten treten für eine flexiblere und modernere Gestaltung des Arbeitsalltags von Bundesbeamten ein - gerade auch, weil wir aufgrund der derzeitigen Herausforderungen keinen Spielraum für eine Reduktion der Arbeitszeit auf 39 Stunden in der Woche sehen
Dagegen sind jedoch Lebensbereiche ausgenommen, die unmittelbar den Grundbedürfnissen dienen, also z.B. der Gang zum Lebensmittelgeschäft, wofür es keinen Schnelltest bedarf. Damit haben die Bürger:innen freie Entscheidungsmöglichkeiten.
Selbstverständlich sind Teststationen dazu verpflichtet, entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das Risiko von Ansteckungen an Teststationen zu verhindern.
Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).