Frage von Jens F. • 08.11.2021
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Angesichts der stark ansteigenden Infektionszahlen und des Impffortschritts, der hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, sind allerdings akut weitergehende Regelungen notwendig. Dazu gehört auch die Möglichkeit für 2G.
Am 1. Januar 2020 trat eine Änderung im Hinblick auf die doppelten Krankenkassenbeiträge in Kraft.
Rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler*innen, die bisher mit dem Soli belastet waren, werden heute vollständig von der Zahlung befreit
Der primäre Grund für diese Ungerechtigkeit ist aber weniger die Ausgestaltung des Soli. Vielmehr ist die maßgebliche Ursache, dass keine Verpflichtung besteht, die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) als lebenslange Rente zu gewähren.