Sehr geehrter Herr Ziemiak, warum müssen Betriebsrentner weiterhin den Solidaritätszuschlag auf die bAv-Kapitalleistung zahlen?

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Paul Ziemiak
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Frage von Eric C. •

Sehr geehrter Herr Ziemiak, warum müssen Betriebsrentner weiterhin den Solidaritätszuschlag auf die bAv-Kapitalleistung zahlen?

Sehr geehrter Herr Ziemiak,
warum müssen Betriebsrentner weiterhin den Solidaritätszuschlag auf die bAv-Kapitalleistung zahlen? Die Kapitalleistung wird nicht abwählbar statt der monatlichen Rente gezahlt (z.B. bei Montanunternehmen). Neben dem doppelten Krankenkassenbeitrag kommt zusätzlich durch die Einmalzahlung der Soli dazu. Die Abgabenlast ist je nach Kapitalleistung doch auch ohne Soli schon bei über 60%!
Mit freundlichen Grüßen
E.C.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Am 1. Januar 2020 trat eine Änderung im Hinblick auf die doppelten Krankenkassenbeiträge in Kraft. Damit haben wir eine teilweise Umsetzung der CDU Beschlusslage aus dem Jahr 2018 in der Großen Koalition erreichen können. Natürlich war dies nur ein Teilerfolg, weshalb Ihr Unmut nachvollziehbar ist.
Es gilt, die Belastung von Betriebsrenten zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Team Ziemiak

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