Antwort 01.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Grundsätzlich sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass Wohnungsgeber bei der Anmeldung einer Wohnung mitwirken und der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen müssen.
Grundsätzlich sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass Wohnungsgeber bei der Anmeldung einer Wohnung mitwirken und der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen müssen.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Tierschutz braucht endlich Konsequenz statt schöner Worte.
In Abwägung aller zeitlichen, bürokratischen und finanziellen Vor- und Nachteile halte ich das Vorgehen für nachvollziehbar und möchte daher an dieser Stelle so ehrlich sein, Ihnen auch keine Erstattung in Aussicht zu stellen.
Die Werte, für die ich stehe, sind mit den Positionen und dem Auftreten der AfD unvereinbar.