
Antwort 27.11.2025 von Philip Hoffmann CDU
Zunächst prüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages mögliche Einsprüche; erst wenn dort erhebliche Fehler festgestellt würden, käme eine (Teil-)Neuauszählung in Betracht.

Zunächst prüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages mögliche Einsprüche; erst wenn dort erhebliche Fehler festgestellt würden, käme eine (Teil-)Neuauszählung in Betracht.
ich habe meiner korrekt wiedergegebenen Aussage in dem Artikel nichts hinzuzufügen. Eine Frage kann ich in Ihrem Schreiben nicht erkennen.
Wir setzen uns seit vielen Jahren für die vollständige und vorbehaltslose Umsetzung der Istanbul-Konvention ein
Unsere Position ist klar: Wir Grünen stehen voll zur Istanbul-Konvention. Sie schützt Frauen vor Gewalt und das ist unverhandelbar.
Verlustzahlen sind spekulativ. Wichtig ist der Fokus auf freiwilliges Engagement und ein erweitertes Sicherheitsverständis.