Wie stehen Sie zur Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung sowie zum geplanten Wegfall der abschlagsfreien vorzeitigen Rente nach 45 Beitragsjahren?
Sehr geehrte Frau L.,
die Alterssicherungskommission hat Ende Juni ihre Ergebnisse vorgelegt. Denn der demografische Wandel mit sinkenden Geburtenraten und einer steigenden Lebenserwartung stellt das umlagefinanzierte System der Gesetzlichen Rentenversicherung vor große finanzielle Herausforderungen.
Vorgeschlagen wurde unter anderem eine maßvolle Reform des Renteneintrittsalters nach dem Verhältnis 2:1 ab dem Jahr 2031. Das heißt, wenn die Lebenserwartung um ein Jahr steigt, soll die Lebensarbeitszeit um acht Monate steigen. Die aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes vorausgesetzt, würde damit die Regelaltersgrenze bis 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigen.
Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll nach Vorschlag der Alterssicherungskommission abgeschafft werden, da laut Untersuchungen vor allem Besserverdienende und Gesündere davon profitieren und dadurch höhere Renten zu Lasten der Versichertengemeinschaft bezahlt werden.
Aus diesen Vorschlägen werden in den nächsten Wochen konkrete Gesetzesentwürfe erarbeitet. Diese werden wir im parlamentarischen Verfahren genau prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange
