Sehr geehrter Herr Lange, warum wollen Sie und Herr Dobrindt als Innenminister unsere Rechte auf Auskunft beschneiden? Warum gegen zivilgesellschaftliche Organisationen?
Die wichtigsten geplanten Änderungen sind:Kein allgemeiner Auskunftsanspruch mehr: Statt grundsätzlich jede Person antragsberechtigt zu machen, soll der Kreis der Berechtigten eingeschränkt werden.
„Berechtigtes Interesse“ erforderlich: Wer Informationen möchte, soll künftig begründen müssen, warum er sie benötigt. Bislang war das beim Bundes-IFG grundsätzlich nicht nötig.
Mehr Ablehnungsmöglichkeiten für Behörden: Behörden bekämen voraussichtlich größeren Spielraum, Anfragen mit Verweis auf Sicherheitsinteressen oder andere Ausnahmen abzulehnen.
Möglicherweise höhere Hürden durch Gebühren und Verfahren: Kritiker befürchten, dass Anfragen dadurch unattraktiver oder finanziell riskanter werden könnten.
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Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, die dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung trägt. Dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Zugang im Hinblick auf amtliche Informationen kommt eine wichtige Bedeutung zu.
Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz können jedoch erforderlich sein. Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen vor allem darauf ab, neuartige hybride Bedrohungen sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und den Schutz ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen. Insbesondere das Ausforschen staatlicher Daten zu kritischen Infrastrukturen durch ausländische Staaten, terroristische Netzwerke oder zur Planung von Anschlägen birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich macht. Ebenso muss der Schutz von Staatsbediensteten vor Anfeindungen und Drohungen gewährleistet werden. Auch soll das komplizierte IFG für Bürgerinnen und Bürger verständlicher werden.
Kurzum: Es geht (unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen) um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit. Dabei muss dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang selbstverständlich ausreichend Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lange
