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Wie werden Sie bezüglich der Schwächung des IFG abstimmen?

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Ulrich Lange
CSU
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Frage von Lukas W. •

Wie werden Sie bezüglich der Schwächung des IFG abstimmen?

Sehr geehrter Herr Lange,
als Bürger Donauwörths sind sie mein Abgeordneter im Bundestag. Die geplante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes macht mir große Sorgen, da ich finde, dass jeder Steuerzahler und Bürger Deutschlands transparent erfahren können muss, was mit seinen Geldern passiert. In der Vergangenheit gab es ja bereits einige Skandale, die ohne das IFG niemals an die Öffentlichkeit gekommen wären.

Daher bitte ich Sie, der Schwächung des IFG NICHT zuzustimmen und weiterhin für ihre Mitbürger transparente, gute Arbeit zu machen.

Vielen Dank und mit besten Grüßen
Lukas W.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, die dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung trägt. Dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Zugang im Hinblick auf amtliche Informationen kommt eine wichtige Bedeutung zu.
Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz können jedoch erforderlich sein. Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen vor allem darauf ab, neuartige hybride Bedrohungen sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und den Schutz ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen. Insbesondere das Ausforschen staatlicher Daten zu kritischen Infrastrukturen durch ausländische Staaten, terroristische Netzwerke oder zur Planung von Anschlägen birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich macht. Ebenso muss der Schutz von Staatsbediensteten vor Anfeindungen und Drohungen gewährleistet werden. Auch soll das komplizierte IFG für Bürgerinnen und Bürger verständlicher werden.
Kurzum: Es geht (unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen) um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit. Dabei muss dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang selbstverständlich ausreichend Rechnung getragen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lange

 

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