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Mit dieser Ausnahmeregelung haben Tech-Plattformen die Möglichkeit auf freiwilliger Basis kinderpornografische Verdachtsfälle, die durch eine Software identifiziert und durch eine Person verifiziert worden sind, an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Allerdings erlaubt diese Ausnahmeregelung Tech-Plattformen nicht, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation, wie z. B. bei WhatsApp oder Signal, zu analysieren.
Für uns in Deutschland gilt weiterhin die Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag, nach der wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation schützen. Die Bundesregierung wird dazu auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage weiterverhandeln.
Ja. Wer Aufgaben beschließt und an die Kommunen überträgt, muss auch für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.