Antwort 04.12.2025 von Milan Pein SPD
Die Standort- und Objektauswahl ist eine dem Vergaberecht vorgelagerte Entscheidung und unterfällt dem Leistungsbestimmungsrecht der FHH
Die Standort- und Objektauswahl ist eine dem Vergaberecht vorgelagerte Entscheidung und unterfällt dem Leistungsbestimmungsrecht der FHH

Ich habe mich bei den Kolleg*innen der SPD-Bezirksfraktion nach dem aktuellen Stand erkundigt. Derzeit werden die Planungen im Bezirksamt fortgeführt. Noch sind hier aber nicht alle Schwierigkeiten ausgeräumt.