Frage von Thomas W. • 20.03.2024
Antwort von Thomas Hering CDU • 21.03.2024
Auch soll und muss aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro noch in 2024 an unsere Beamtinnen und Beamten fließen.
Auch soll und muss aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro noch in 2024 an unsere Beamtinnen und Beamten fließen.
https://hessenistblau.de/
Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit in Arbeit. Wir werden die Eckpunkte für das Hessengeld jedoch sehr zeitnah im Kabinett beschließen und haben das klare Ziel, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können.