Antwort 28.06.2022 von Daniel Seiffert Die Linke
In Ziffer 24 des Koalitionsvertrages zwischen SPD und DIE LINKE ist vereinbart worden, dass "Beamtinnen und Beamte [...] künftig bei ihrer Krankenversicherung zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beteiligung des Arbeitsgebers an den Beiträgen zu ihrer Krankenvollversicherung wählen dürfen."
