Für mich ist der folgende Aspekt bei der Frage, ob die Eintrittspreise für Kulturangebote mit Eintrittsgeldern in Mecklenburg-Vorpommern angemessen sind, der wichtigste: Die soziale Teilhabe an und der Zugang zu Kultur müssen stets gewährleistet sein.
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Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist sich des Ablösegebots aus Artikel 140 GG, Artikel 9 Absatz 1 Landesverfassung M-V in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 bewusst. Den Ländern ist eine Ablösung der Staatsleistungen durch Landesrecht jedoch so lange verwehrt, wie ein Bundesgesetz, welches hierfür die Grundsätze aufstellt, nicht in Kraft getreten ist.
Es ist mein Anspruch, jede Frage bei abgeordnetenwatch.de zu beantworten. Wenn dies in den vergangenen Monaten nicht gut genug gelungen ist, dann bitte ich dies zu entschuldigen.
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