Demokratie- und Menschenfeindlichkeit haben in unserer Gesellschaft keinen Platz - es ist Aufgabe aller, sich diesen auf allen Ebenen entgegenzustellen.
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Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will.

Weitere Maßnahmen sowie die Überlegungen zum Haushaltsjahr 2025 sind bereits in Arbeit und werden sowohl parlamentarisch als auch auf Ebene der Landesregierung unter Hochdruck beraten und geplant.
Ich persönlich sehe mit großer Sorge, wie extremistische Kräfte unsere Demokratie spalten, Hetze betreiben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.
Um was für eine Art der Reform es sich im Endeffekt handeln wird, darüber sind wir noch mit den entsprechenden Ministerien und Stakeholdern wie Universitäten und Verbänden im engen Austausch und in der Beratung.