Der in Ihrer Anfrage erwähnte Fall einer Duisburger Lehrerin, die über 16 Jahre hinweg trotz Krankschreibung ihr volles Gehalt bezog, ist zwar ein Extrembeispiel, verdeutlicht jedoch die Rechtslage: Solange ein Beamter oder eine Beamtin dienstunfähig ist, aber noch nicht in den Ruhestand versetzt werden kann – sei es aus medizinischen oder rechtlichen Gründen –, besteht der Anspruch auf Besoldungsfortzahlung
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Antwort 11.09.2025 von Andrea Busche SPD
Antwort 08.09.2025 von Dennis Sonne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wichtig für Sie: Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der CDU nur darauf verständig, die Wahlfreiheit zu Pauschale Beihilfe/GKV/PKV für neu-verbeamtete Personen einzurichten. Ihre Person ist demnach nur betroffen insofern Sie neu verbeamtet werden. Falls Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, gilt das für Sie nicht.
Antwort 04.11.2025 von Jule Wenzel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leider ist der Umsetzungszeitpunkt nach wie vor offen
Antwort 02.10.2025 von Mona Neubaur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Abrupte Kürzungen gefährden Ausbautempo, Wertschöpfungs- und Lieferketten. Es braucht ein langfristiges Gesamtkonzept, das Investitionen verlässlich absichert.
Antwort ausstehend von Fabian Schrumpf CDU
Antwort ausstehend von Thomas Kutschaty SPD