Antwort 05.12.2024 von Frank Börner SPD
mit viel Freude verfolge ich gerade, dass aus dem Bundestag ein Verbotsverfahren eingeleitet wird/wurde.
mit viel Freude verfolge ich gerade, dass aus dem Bundestag ein Verbotsverfahren eingeleitet wird/wurde.
Sollten die Sicherheitsbehörden weitere Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem einstufen, würde ich persönlich ein Parteienverbot begrüßen.
Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.