Antwort 12.07.2025 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Von einer generellen Aufweichung wurde bislang abgesehen.
Von einer generellen Aufweichung wurde bislang abgesehen.
die Regelungen im rheinland-pfälzischen Beamten- und Laufbahnrecht eine angemessene und ausreichende Durchlässigkeit zu.

Aus diversen Gründen ist es tatsächlich so, dass die regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen vor Ort sinnvoll und erforderlich erscheint.
Das Ausrufen des Katastrophenfalls als Reaktion auf die steigenden Pegel obliegt dem zuständigen Krisenstab und dem Landrat.