Antwort 22.10.2025 von Anja Schneider CDU
Für ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene zuständig
Für ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene zuständig
Gern leite ich Ihr Anliegen an unsere Fachpolitikerin weiter, bitte aber aber um etwas Geduld, der Landtag von Sachsen-Anhalt befindet sich noch bis zum 11. August 2025 in der Parlamentarischen Sommerpause
Meine eigene Erfahrung, bezogen auf die Wahl der Richterinnen und Richter für das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, ist das eine frühzeitige fraktionsübergreifende Absprache, unter Einbindung der einzelnen Abgeordneten, hier einen reibungslosen Ablauf sicherstellt.