Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.
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Frage von Andreas L. • 28.11.2023
Antwort von Bernd Buchholz FDP • 05.12.2023
Frage von Andreas L. • 28.11.2023
Antwort ausstehend von Tobias Koch CDU
Frage von Stephan G. • 25.11.2023
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Frage von Monika B. • 23.11.2023
Antwort von Andreas Hein CDU • 23.11.2023
im Bund wurden Mittel für Corona rückwirkend und ohne ausreichende Begründung für Klimaschutz reserviert.
Frage von Matthias S. • 10.11.2023
Antwort von Jan Kürschner Bündnis 90/Die Grünen • 21.11.2023
Auf der anderen Seite wäre das aus meiner Sicht der beste Moment für dessen Wiedereinführung - wenn der Haushalt es hergäbe.
Frage von Matthias S. • 09.11.2023
Antwort von Daniel Günther CDU • 10.11.2023
Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage und unter Berücksichtigung der regionalisierten November-Steuerschätzung, die auf ein Fehlen von mindestens 494 Millionen Euro im Haushalt 2024 hinweist, sind aktuell keine weiteren Sonderzahlungen denkbar.