Was wäre, wenn die CDU keine Klage beim Verfassungsgericht Karlsruhe eingereicht hätte?

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Andreas Hein
CDU
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Frage von Monika B. •

Was wäre, wenn die CDU keine Klage beim Verfassungsgericht Karlsruhe eingereicht hätte?

Sehr geehrter Herr Hein, als Dithmarscherin weiß ich, wieviel Herzblut und Arbeit Sie in die Northvolt-Ansiedlung gesteckt haben. Und ausgerechnet Ihre Partei wirft Ihnen einen Knüppel zwischen die Beine!
Was ist denn so schlimm daran, wenn Gelder, die für Corona gedacht waren aber nicht benötigt wurden, für andere Vorhaben ausgegeben werden? Der Normalbürger versteht so etwas überhaupt nicht!
Wollte die CDU damit die Ampelkoalition endgültig blamieren?
Ich erlebe Sie als sehr bürgernahen Politiker und bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Monika B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

im Bund wurden Mittel für Corona rückwirkend und ohne ausreichende Begründung für Klimaschutz reserviert. Dazu hat das Verfassungsgericht geurteilt, dass dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Vielmehr muss man nicht verbrauchte Mittel aus einem Haushaltsjahr, die sich in solchen „Töpfen“ befinden, in den Haushalt zurücküberführen.
Wenn nötig und begründbar, kann dann unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit im neuen Haushaltsjahr ein „neuer Topf “ gebildet werden. Dabei sollte möglichst alle im eigentlichen Haushalt abgebildet werden. Bei Notlagen können unter Berücksichtigung der Rechtslage auch so genannte „Sondervermögen“ geschaffen werden, um der Notlage zu begegnen.

Wir im Land hingegen haben mit breiter Mehrheit im Land letztes Jahr beschlossen, dass wir als Folge aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine unsere Anstrengungen zur Energieunabhängigkeit beschleunigen wollen. Darunter fällt auch die Ansiedlung von Northvolt.

Die Auswirkungen von Corona und vor allem in diesem Zusammenhang auch aus dem russischen Angriffskrieg, wirken sich auch in 2023 und vermutlich auch in kommenden Jahren weiter aus.
Und auch im kommenden Jahr werden beispielsweise Mittel mit Blick auf das Hochwasser an der Ostsee benötigt.
Das Bundesverfassungsgericht sagt nun, dass das eine Notsituation aber in jedem Haushaltsjahr neu festgestellt und begründet werden muss.

Wir als Land sind unserer Verantwortung bewusst, haben reagiert und werden unseren Teil erfüllen. Dazu haben wir heute im Landtag einen Antrag beschlossen, um unserer Zusage und Verpflichtung nachzukommen.

Jetzt muss die Bundesregierung ihre Hausaufgaben machen, ihren Haushalt aufstellen und für sich klären, wie die Zukunftsfragen der Klima- und Energiewende beantwortet und die anstehenden Investitionen getätigt werden können. Der Bund steht in der Pflicht, seine Zusagen einzuhalten. Im Sinne des Wirtschaftsstandortes Deutschland sehe ich jetzt alle Parteien in Berlin mehr denn je in der Verantwortung, konstruktiv an Lösungen rund um die Haushaltsplanung mitzuwirken. Und ich bin mir sicher, dass dies gelingen wird. Gespräche dazu laufen, eine Aufweichung der Schuldenbremse für diese Jahr wird im Bund diskutiert.

Ich werde weiterhin für die Northvolt-Ansiedlung und unsere weiteren Projekte kämpfen, weil ich davon überzeugt bin, dass sie für unsere Region, für unser Land, für uns und kommende Generationen richtig sind. 

Zur Frage der politischen Auseinandersetzung in Berlin lässt sich vieles sagen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist allerdings unpolitisch und maßgebend.

Bleibt zu hoffen, dass im Zuge der Gesamtverantwortung sich die politischen Parteien auf einen Lösungsweg verständigen. Dies ist für viele Projekte, nicht nur bei uns im Land, von großer Bedeutung.

Herzliche Grüße und alles Gute

Andreas Hein

 

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