Antwort 19.11.2025 von Anna Langsch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Trinkwasserverordnung und Wohnraumschutzgesetz
Trinkwasserverordnung und Wohnraumschutzgesetz
Im Hinblick auf sinkende Steuereinnahmen und eine Vielzahl finanzieller Herausforderungen bleiben auch künftig im Landeshaushalt umfangreiche Einsparungsmaßnahmen erforderlich.
Die Ausrede, dass die Menschen mit der Wahl der AfD nur ihren Protest zum Ausdruck bringen, gilt nicht mehr. Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine extremistische Partei handelt.
Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine Partei handelt, die bereits in drei Bundesländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist.
Verbot, sobald die Voraussetzungen vorliegen