Antwort 24.09.2026 von Tilman Kuban CDU
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Bundestagsbüro sind bei mir als Abgeordnetem beschäftigt. Für diese Arbeitsverhältnisse gilt kein Tarifvertrag des Deutschen Bundestages.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Bundestagsbüro sind bei mir als Abgeordnetem beschäftigt. Für diese Arbeitsverhältnisse gilt kein Tarifvertrag des Deutschen Bundestages.
Somit orientieren sich Gehälter und sonstige Ansprüche in einem vergleichbaren Rahmen am öffentlichen Dienst.
Ich bin Mitglied der Tarifgemeinschaft der SPD-Bundestagsabgeordneten. Tarifverträge stärken Arbeitnehmerrechte - auch in meinem Team.
Ja, ich bin in der Tarifgemeinschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestages organisiert. Die Vergütung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt in Anlehnung an den jeweils geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD Bund).