Antwort 08.05.2026 von Christoph Ploß CDU
Bitte wenden Sie sich hierfür an Fachleute, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
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Ob und warum Strafverfahren gegen Politiker geführt werden oder nicht, entscheiden in Deutschland die Ermittlungsbehörden, sprich Polizei und Staatsanwaltschaft.
Nordrhein‑Westfalen verfolgt bei der Bekämpfung der Clankriminalität einen umfassenden und konsequenten Ansatz, der vom Innenministerium des Landes koordiniert wird und auf einem langfristig angelegten Gesamtkonzept beruht
Die Zuständigkeit des Hamburger Opferbeauftragten sollte auf die Opfer aller Straftaten in Hamburg ausgeweitet werden.