1. Warum werden Strafverfahren gegen Politiker a. geführt sowie b. nicht geführt? 2. Und welche kriminologischen Aspekte spielen dabei eine Rolle?
Die Frage beschäftigt mich auch i. R. e. wissenschaftlichen Arbeit. Besonders interessieren mich dabei Ihre praktischen Erfahrungen und Einschätzungen jenseits der rein dogmatischen Literatur - gerne auch möglichst offen und konkret, idealerweise anhand von Beispielen. Vielen Dank :)
Ob und warum Strafverfahren gegen Politiker geführt werden oder nicht, entscheiden in Deutschland die Ermittlungsbehörden, sprich Polizei und Staatsanwaltschaft. Falls der betroffene Politiker Immunität genießt, muss diese vor der Einleitung von Ermittlungen durch die zuständigen Gremien (z. B. Bundestag) aufgehoben werden. In der Regel wird dem Ersuchen der Ermittlungsbehörden hierbei stattgegeben, sodass diese ungehindert ermitteln können. Liegen ausreichend Anhaltspunkte für einen Tatverdacht vor, beantragt die Staatsanwaltschaft Anklage, damit es zu einem Verfahren kommen kann. Hierüber entscheidet dann das zuständige Gericht.
