Antwort 10.08.2026 von Götz Frömming AfD
Ein langes Studium - v.a. in Studiengängen, für die es keinen ausreichenden Bedarf gibt - kann nicht per se das Recht auf ein hohes Gehalt begründen.
Ein langes Studium - v.a. in Studiengängen, für die es keinen ausreichenden Bedarf gibt - kann nicht per se das Recht auf ein hohes Gehalt begründen.
Bei dem Pflegeneuordnungsgesetz handelt es sich derzeit lediglich um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Er befindet sich noch in einem frühen Anhörungs- und Abstimmungsverfahren und wurde wegen Änderungsbedarf bisher weder in der Kabinettssitzung der Bundesregierung noch in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Da es sich dabei um ein Bundesgesetz handelt, haben wir hier leider keine Handlungsspielräume und Hintergrundinformationen zu den genauen Details

Echte Kehrtwende statt kleiner Korrekturen