Warum sieht das Pflegeneuordnungsgesetz keinen Pflegegrad 1 mehr vor? Warum werden die Hürden für die Vergabe von Pflegegradenprinzipiell stark erhöht?
Meine Mutter bekommt mit ihrem Jetzigen Pflegegrad 1 keine Leistungen der Pflegeversicherung mehr. Sie muß technische Hilfsmittel (Rolator, Duschhocker usw)und Hilfe z.B. durch Pflegelotsen aus eigener Tasche bezahlen. Ich befürchte außerdem, daß ihr ein Zugan zu höheren Pflegegraden verwehrt bleibt.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei dem Pflegeneuordnungsgesetz handelt es sich derzeit lediglich um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Er befindet sich noch in einem frühen Anhörungs- und Abstimmungsverfahren und wurde wegen Änderungsbedarf bisher weder in der Kabinettssitzung der Bundesregierung noch in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Da die Pflegeversicherung Bundesrecht ist, ist der Landtag Mecklenburg-Vorpommern für dieses Gesetz nicht zuständig. Eine Entscheidung über die vorgesehenen Änderungen ist daher bislang weder im Bundestag noch im Bundesrat gefallen.
Ihre Bedenken hinsichtlich möglicher Leistungskürzungen und höherer Zugangshürden sind dennoch nachvollziehbar und nehme ich als Landtagsabgeordneter für unsere Beratungen innerhalb der SPD-Landtagsfraktion mit!
Mit freundlichen Grüßen
Julian Barlen
