Antwort 24.07.2025 von Bianca Winkelmann CDU
Im Abgeordnetengesetz des Landes NRW sind unter anderem die Leistungen an Abgeordnete geregelt (konkreter Link in der Antwort).
Im Abgeordnetengesetz des Landes NRW sind unter anderem die Leistungen an Abgeordnete geregelt (konkreter Link in der Antwort).
Ich bin der Auffassung, dass Nebentätigkeiten in bestimmten Fällen sinnvoll sein können – vorausgesetzt, sie stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptaufgabe als Mitglied des Deutschen Bundestages
Transparenz ist wichtig. Die die derzeit geltenden Regelungen halte ich für ausreichend.
Die Transparenz über die nebenberuflichen Einnahmen von Abgeordneten ist für mich essenziell, deswegen setze ich mich für mehr Transparenz ein.