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Bei den 2015 zugezogenen Schutzsuchenden liegt die Beschäftigungsquote neun Jahre nach dem Zuzug bei 64 Prozent. Damit nähern sie sich der Erwerbstätigenquote der Gesamtbevölkerung (etwa 70 Prozent) spürbar an. Diese Entwicklung zeigt: Mit Zeit, klaren Strukturen und guter Unterstützung gelingt Integration – und darauf bauen wir auf, indem wir Sprachförderung, Qualifizierung und Kinderbetreuung gezielt weiter ausbauen.
Sie sprechen ein Thema an, das für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes von zentraler Bedeutung ist: die gesellschaftliche und wirtschaftliche Wertschätzung von Eltern – insbesondere im Arbeitsleben.
Um das Thema Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu stärken, hat das BMAS den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet.
Meinen Wissens nach haben sich bislang keine Anhaltspunkte für eine Problematik zum Thema „Machtmissbrauch in der beruflichen Rehabilitation“ ergeben, die eine allgemeine Klärung durch das BMAS oder gesetzgeberischen Handlungsbedarf erfordern.