Sehr geehrter Herr A.,
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Mit Zuerkennung der Gleichstellung fallen Sie unter Teil 3 des SGB IX. Das heißt: Ein Großteil der im Gesetz geregelten besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen finden dann auch auf Sie Anwendung.
Die Digitalisierung, technologischer Fortschritt und der Strukturwandel zeigen klar, dass die Weiterbildung bei jedem einen sehr hohen Stellenwert haben sollte und bei fast allen auch haben dürfte.
Ein generelles Verbot solcher Stellenausschreibungen wäre mit einem erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand verbunden. Zumal kein Beamter ernsthaft beurteilen könnte, ob eine Stellenausschreibung real sei oder nicht.
Wir müssen nicht nur Fachkräfte gewinnen, sondern auch faire und effiziente Bewerbungsprozesse sicherstellen.
Bei einer wachsenden Wirtschaft gibt es mehr Arbeitsplätze für alle