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Da deren Inhalt sehr stark auf die Arbeit von Carsten Schneider als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit abzielt, möchte ich Sie herzlich bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu wenden.
Nach meiner Kenntnis bezieht sich „neu angeschafft“ auf die Perspektive des Unternehmens und schließt somit auch entgeltlich angeschaffte Gebrauchtwagen mit ein.
Diese Regelung zielt ausschließlich auf die Anschaffung von Neuwagen ab, um die Hersteller und damit den Automobilstandort Deutschland zu stärken.