Antwort 28.07.2026 von Andreas Renner CDU
Für mich bleibt entscheidend, dass Respekt, Fairness und die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten gewahrt werden.
Für mich bleibt entscheidend, dass Respekt, Fairness und die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten gewahrt werden.
Ich bin mehr der "Oldies but Goodies" Typ und würde bei "Layla" nicht mittanzen. Statt dessen lade ich Sie ins Theater ein zu "Ellen Babic" 😀
Die Grundsätze der Strafzumessung sind in Paragraph 46 Strafgesetzbuch geregelt.