
Antwort ausstehend von Robert Crumbach SPD

Landesrechtlich ist das alles bereits jetzt möglich. Allerdings muss die zuständige Kommune im entsprechenden Baubauungsplan, Flächen beispielsweise für Tiny Häuser auch ausweisen. Das wird leider nicht überall gemacht.
Da die durch sie aufgeworfenen Fragen zur Beantwortung Fachwissen benötigen, gebe ich ihre Fragen gerne an die entsprechenden Fachpolitiker weiter.
Insofern Wir können uns gern dazu nochmal gesondert austauschen, sobald ich mir das Gutachten angeschaut habe.