Die VBL ist eine eigenständige Anstalt. Über ihre Immobilien entscheiden ihre eigenen Gremien. Als Bundestagsabgeordnete habe ich darauf leider keinen direkten Einfluss.
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Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrer konkreten Frage direkt an das Ministerium zu wenden: Buergerkommunikation@bmwsb.bund.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, Veräußerungsgewinne bei nicht selbst genutzten Immobilien unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Selbst genutztes Wohneigentum bleibt steuerfrei.
Absolute Sicherheit gibt es nicht. Solche Einstürze sind aber Ausnahmefälle. Die jüngsten Vorfälle sollten dennoch sorgfältig ausgewertet werden.
Die Baufälligkeit eines Gebäudes scheint mir in erster Linie in der Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers zu liegen. Wahrscheinlich wurde die kommunale Baubehörde in solchen Fällen tätig werden können, in denen eine Baufälligkeit eines Gebäudes bekannt ist.