Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Unser Gesetzentwurf sieht vor, Veräußerungsgewinne bei nicht selbst genutzten Immobilien unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Selbst genutztes Wohneigentum bleibt steuerfrei.
Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrer konkreten Frage direkt an das Ministerium zu wenden: Buergerkommunikation@bmwsb.bund.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ich kann Ihnen zunächst versichern, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine entsprechende Gesetzesinitiative zuletzt ausdrücklich abgelehnt hat.
Kryptobesteuerung ist in Arbeit, Gesetzesentwurf liegt vor, dieser geht nun üblichen Gang. Besteuerung von Erbschaften ist Problem, das SPD auch angehen möchte.