Abschaffung der 10 Jährigen Spekulationsfrist, bleibt die CDU dabei diese zu erhalten?

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Frage von Lars C. •

Abschaffung der 10 Jährigen Spekulationsfrist, bleibt die CDU dabei diese zu erhalten?

Wenn das kommt, ist es eine absolute Sauerrei. Nicht nur die Abschaffung der 10 Jahres Regel sondern auch noch die rückwirkende Besteuerung für alle Objekte die zum Zeitpunkt der Gesetzeseinführung noch nicht 10J gehalten worden sind. Das ist eine Rückwirkende Besteuerung die so vor dem Verfassungsgericht eigentlich scheitern müsste. Davon abgesehen wird damit der Immobilienmarkt in weiten Teilen zusammenbrechen. Denn wenn viele verkaufen wollen und alles versteuert werden muss, egal wie lange man hält, dann wird es viel weniger Käufer geben. Ein Tsunami in Kombination mit hohen Zinsen und gestiegenen Baukosten. Ja, es trifft mir auch persönlich unter den Bedingungen hätte ich mir nie eine MIetswohnung gekauft.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage zur möglichen Abschaffung der zehnjährigen Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen.

Ich kann Ihnen zunächst versichern, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine entsprechende Gesetzesinitiative zuletzt ausdrücklich abgelehnt hat. Am 8. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6637), der die Steuerfreiheit von Gewinnen aus privaten Immobilienverkäufen nach Ablauf der zehnjährigen Haltedauer abschaffen sollte, mit 446 zu 131 Stimmen zurückgewiesen. Neben der Union hat auch die SPD gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt.

Auch der von Ihnen angesprochene Vorschlag des Finanzausschusses des Bundesrates ist inzwischen vom Tisch. Dieser hatte im Rahmen der Beratungen zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 empfohlen, die zehnjährige Spekulationsfrist abzuschaffen. Dabei sollten auch Immobilien erfasst werden, deren bisherige Haltefrist zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung noch nicht abgelaufen wäre. Der Bundesrat hat diese Empfehlung in seiner Sitzung am 16. Oktober 2026 jedoch nicht in seine Stellungnahme übernommen.

Ihre Bedenken hinsichtlich des Vertrauensschutzes kann ich nachvollziehen. Wer eine Immobilie erwirbt, trifft in aller Regel eine langfristige finanzielle Entscheidung, bei der die geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen eine wesentliche Rolle spielen. Dies gilt insbesondere für private Eigentümer, die mit der Vermietung einer Wohnung zugleich einen Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten.

Eine nachträgliche Änderung dieser Rahmenbedingungen wirft deshalb berechtigte Fragen auf. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2010 im Zusammenhang mit der damaligen Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre entschieden, dass entsprechende Änderungen unter bestimmten Umständen gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz verstoßen können. Eine Anwendung neuer Regelungen auf bereits erworbene Immobilien wäre daher verfassungsrechtlich sorgfältig zu prüfen, auch wenn nicht jede sogenannte unechte Rückwirkung grundsätzlich unzulässig ist.

Darüber hinaus teile ich die Auffassung, dass wir bei steuerpolitischen Entscheidungen die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt berücksichtigen müssen. Angesichts hoher Baukosten, gestiegener Finanzierungskosten und des bestehenden Wohnraumbedarfs sollten wir zusätzliche Belastungen für private Investitionen in Wohnraum besonders kritisch betrachten. Das gilt für meinen Wahlkreis Minden-Lübbecke ebenso wie für den Rest der Bundesrepublik.

Für mich bleibt entscheidend, dass steuerliche Regelungen verlässlich und langfristig planbar sind. Die jüngsten Abstimmungen zeigen, dass es derzeit keine parlamentarische Mehrheit für die Abschaffung der zehnjährigen Spekulationsfrist gibt. Auch der vorliegende Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht eine solche Abschaffung nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Oliver Vogt

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